Bayerns Naturschutzgesetz wird reformiert

MdL Franc Dierl: „Naturschutz mit Maß und Vernunft statt neuer Belastungen für unsere Heimat“

30.07.2026 | MdL Franc Dierl | Bayreuth

Die vom Bayerischen Kabinett auf den Weg gebrachte 7. Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist ein wichtiges und richtiges Signal. Bayern hält am hohen Schutzniveau des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ und des Versöhnungsgesetzes fest, sorgt aber zugleich endlich für mehr Praxistauglichkeit, weniger Bürokratie und mehr Vernunft im Vollzug.

Als Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz begrüßt der Bayreuther Landtagsabgeordnete Franc Dierl (CSU) diese Entscheidung ausdrücklich. Denn klar ist: Naturschutz gelingt nicht mit immer neuen Verboten, zusätzlicher Bürokratie und Misstrauen gegenüber den Menschen vor Ort, sondern mit klaren, zielgenauen und umsetzbaren Regeln. 

„Wir als CSU stehen für einen Naturschutz, der schützt, was geschützt werden muss, aber nicht diejenigen ausbremst, die unsere Kulturlandschaft tagtäglich erhalten. Landwirte, Grundstückseigentümer, Kommunen und Ehrenamtliche brauchen keine neue Gängelung, sondern praktikable Lösungen“, betont Franc Dierl. 

Mit der Gesetzesänderung wird genau dieser Weg eingeschlagen. Überbordende und teils unnötig komplizierte Regelungen sollen zurückgenommen, Verfahren beschleunigt und die Betroffenen spürbar entlastet werden.

Gerade bei der Umwandlung von Dauergrünland ist es richtig, das komplizierte Nebeneinander von Agrarförderrecht und Naturschutzrecht zu vereinfachen. Pauschale und flächendeckende Verbote helfen weder der Akzeptanz noch dem Vertrauen in den Naturschutz. Entscheidend ist vielmehr, dass besonders wertvolle Flächen wie Moore und Überschwemmungsgebiete weiterhin konsequent geschützt bleiben. Genau das stellt die Novelle sicher. 

Auch die Anpassung beim Walzverbot ist ein Schritt hin zu mehr Augenmaß. Künftig soll das Verbot auf die Wiesenbrüterkulisse konzentriert werden, also auf die Bereiche, in denen der Schutz tatsächlich notwendig ist. Auf dem überwiegenden Teil der Grünlandflächen werden damit unnötige Einschränkungen beendet. 

„Wer glaubt, man könne Naturschutz nur durch immer mehr Detailvorgaben, immer mehr Auflagen und immer mehr Misstrauen organisieren, verkennt die Realität im ländlichen Raum. Wir brauchen keinen Naturschutz vom grünen Reißbrett, sondern einen Naturschutz mit Maß, Vernunft und Akzeptanz“, so Dierl. 

Ebenso richtig ist der Kurs bei Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung. Wenn bereits erhobene Daten künftig mehrfach genutzt werden können, spart dies Aufwand, Zeit und öffentliche Mittel. Solche vernünftigen Lösungen stärken den Naturschutz, statt ihn in Papierbergen zu ersticken. 

Wichtig ist auch die Klarstellung beim Betreten der freien Landschaft. Sitzbänke, Rastplätze und Informationstafeln sind Ausdruck von Heimatverbundenheit, Bürgerengagement und gelebter Erholungskultur. Es darf nicht sein, dass Kommunen, Vereine oder Privatinitiativen solche Angebote aus Angst vor überzogenen Haftungsrisiken abbauen oder gar nicht erst schaffen. 

Für Franc Dierl ist klar: „Das Volksbegehren ‚Rettet die Bienen‘ hat wichtige Impulse gesetzt. Aber genauso notwendig ist: Gute Ziele dürfen nicht in schlechte, lebensfremde oder überzogene Regelungen münden. Bayern zeigt jetzt, wie beides zusammengeht: ein hohes Schutzniveau und eine Politik mit gesundem Menschenverstand.“ 

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung und anschließend in den Bayerischen Landtag. Dort wird es darum gehen, die Änderungen konsequent auf Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit auszurichten. 



Bayreuth, 30.07.2026 


Ansprechpartnerin: 
Kristina Jobst 
Büroleiterin 


Franc Dierl, MdL 
Abgeordnetenbüro Bayreuth 
Tel: 0921/76430-26 
E-Mail: buero.mdl@franc-dierl.de